Leistungen Bauhandwerk
 

Aufmaß und Massenberechnung sind die Grundlagen für die Abrechnung Ihrer Leistungen. Die VOB formuliert in § 14 die Ansprüche, die an Aufmaß und Abrechnung gestellt werden.

 

Das Erstellen von Aufmaß und Massenberechnung erfordert vielfach einen hohen Zeitaufwand. Dadurch erfolgt die Abrechnung der Leistungen nicht immer zeitnah zur Leistungsausführung, so dass der Nachweis von strittigen Leistungen oft schwer fällt. Gehen Sie hier einen neuen Weg, der Ihnen sämtliche Vorteile des modernen Aufmaßes bringt und gleichzeitig Ihre Fixkosten senkt:

 

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Kontakt:
Lothar John
Albrecht-Dürer-Str. 143
97204 Höchberg
Tel. 0931/40669-0
Fax 0931/40669-02
Mail info[at]planungsbuerojohn.de

 

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